Praxisspektrum


Bei welchen Krankheiten bzw. Störungsbildern ist eine Psychotherapie von Nöten? 

Psychotherapie wird u.a. bei folgenden Störungsbildern durchgeführt und von den Krankenkassen bezahlt: 

  • Angststörungen
  • Depressiven Störungen
  • Zwangsstörungen
  • Psychosomatischen Störungen
  • Psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Traumatischen Erlebnissen
  • Essstörungen
  • Schlafstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen


Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend: 

  • Hyperkinetischen Störungen (HKS, AD(H)S)
  • Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • Emotionalen Störungen des Kindesalters (z.B. bei Trennungsangst, Geschwisterrivalität)
  • Ticstörungen
  • Einnässen/Einkoten
  • elektiver Mutismus