Praxisspektrum
Bei welchen Krankheiten bzw. Störungsbildern ist eine Psychotherapie von Nöten?
Psychotherapie wird u.a. bei folgenden Störungsbildern durchgeführt und von den Krankenkassen bezahlt:
Angststörungen
Depressiven Störungen
Zwangsstörungen
Psychosomatischen Störungen
Psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Traumatischen Erlebnissen
Essstörungen
Schlafstörungen
Suchterkrankungen
Persönlichkeitsstörungen
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend:
- Hyperkinetischen Störungen (HKS, AD(H)S)
- Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Emotionalen Störungen des Kindesalters (z.B. bei Trennungsangst, Geschwisterrivalität)
- Ticstörungen
- Einnässen/Einkoten
- elektiver Mutismus